2. Was ist
ein Wegeunfall?
Versichert ist nicht
nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso
stehen unter Versicherungsschutz die Wege des Arbeitnehmers von
seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser zu seiner
Wohnung, siehe § 8 II SGB VII. Der Weg in der Arbeitspause
zur Wohnung, um das Mittagessen einzunehmen, und der Rückweg
vom Mittagessen sind nach der Rechtsprechung in die versicherten
Wege eingeschlossen.
Ca. 200.000
Wegeunfälle werden jährlich gemeldet.
Wegeunfälle
sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von
der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel
nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
bei Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen, weil der Arbeitsplatz
über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.
Wege
von und zu der Arbeit sind in aller Regel ein versicherter Weg,
das heißt, findet auf diesen Wegen ein Unfall statt, erwachsen
dem Verunfallten hieraus Ansprüche.
Denken
Sie daran, dass im Falle eines solchen Unfalles Ansprüche
entstehen können, auf deren Durchsetzung Sie durch anwaltliche,
fachlich kompetente Hilfe bestehen sollten.
Hier aus öffentlicher Publikation einige wichtige Grundbegriffe,
deren Verständnis im Sozialrecht (insb. bei Arbeitsunfall,
Wegeunfall, Berufskrankheit) unerläßlich ist.
Fälle - Wegeunfall

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