Versicherte Personen bzw. versicherte Tätigkeiten - Sind Sie als Embryo versichert ? - Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein | Arbeitsunfall & Arbeitsunfälle
Versicherte Personen - Versicherte Tätigkeiten


A. Versicherte Personen bzw. versicherte Tätigkeiten / Versicherungsfreiheit / Freiwillige
Versicherung / Formalversicherung / Internationale Ein- und Ausstrahlung / Auslegung zugunsten der Anspruchsteller (§ 2 II SGB I)

1. Versicherte Personen

1.1 Sind Sie als Embryo versichert?

Fall: Sie befinden sich noch im Mutterleib, als Ihre Mutter mit dem Pkw einen Arbeitsunfall erleidet. Sie
kommen ebenfalls zu Schaden.

Bereits zu diesem Zeitpunkt setzt Ihr Versicherungsschutz ein, und zwar auf Grund gesetzlicher Vorschrift, die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Mutter während der Schwangerschaft eine Berufskrankheit erleidet und Sie infolge dessen mißgebildet zur Welt kommen. Dem Vernehmen nach sollen im Bereich der Anästhesie, Stichwort Halothan, solche Fälle aufgetreten sein. Heftig umstritten ist die Frage und offenbar werden bislang solche Fälle abgelehnt, in denen die Mutter bereits vor Eintritt der Schwangerschaft berufskrank war und Sie deshalb geschädigt zur Welt kommen.

1.2 Wer ist ansonsten versichert?

Es gibt einen ganzen Katalog der versicherten Personen, der in § 2 Sozialgesetzbuch VII enthalten ist.

 


Home | Wegeunfall | Berufskrankheit | Arbeitsunfall | Rechtslage | Rechtsanwalt | Arbeitsrecht | Sozialrecht | Publikationen | Anfrage | Kontakt | Linksammlung | Impressum

© Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein
Arbeitsunfall, Wegeunfall & Berufskrankheiten

RECHTSANWALTSKANZLEI
BATTENSTEIN & BATTENSTEIN


Leostr. 21
40545 Düsseldorf (Oberkassel)
Bundesrepublik Deutschland
Tel: 0211 / 57 35 78
Fax: 0211 / 55 10 27
kanzlei@battenstein.de

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (RAK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Bundesrepublik Deutschland
Tel: 0211 495 020
Fax: 0211 495 0228
info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http:// www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
Inhaltlich Verantwortlicher: Rolf Battenstein www.arbeitsunfall.de
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Angabe gemäß Anbieterkennzeichnung des TMG (Telemediengesetz)
Alle Rechte vorbehalten. Die auf der Website verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Metatags, Dateien usw. unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Ihre Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung oder Verwendung in anderen Websites oder Medien ist nicht gestattet.
Datum: 03.04.2008
Rechtsanwaltskanzlei Battenstein & Battenstein

Rechtsanwälte
Battenstein & Battenstein

Tel: 0211 / 57 35 78
Fax: 0211 / 55 10 27

kanzlei@battenstein.de


 

Webdesign und Webmarketing - Sellgrad & Köppl Reisen