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4. Der
um seine Gesundheit und seine Berufskrankheitenentschädigung
gebrachte deutsche Bergmann - Referat -
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In den goldenen Zeiten des Bergbaus, d.h. in der Wirtschaftswunderzeit,
wo der Bergmann noch der Held der Nation war, wurde berufsgenossenschaftlich
der Eindruck vermittelt, daß es im Prinzip nur die Steinstaublunge,
d.h. die Silikose und ihre Komplikation in Form der Silikotuberkulose
sein, an denen der Bergmann erkranken könnte.
Die Arbeitsverhältnisse ansonsten wurden in Ansehung von
Atemwegserkrankungen als unkritisch angesehen, etwa die Belastung
gegenüber Kohlenstaub und die daraus resultierende Anthrakose.
Dies hielt sich, die Annahme nämlich, daß die Arbeitsverhältnisse
unter Tage ansonsten in Ansehung der Atemwegserkrankungen unkritisch
seien, bis in das dritte Jahrtausend, d.h. bis in die heutige
Zeit.
Gleichwohl griff unsere Anwaltspraxis ab Aufnahme der anwaltlichen
Tätigkeit bundesweit auch die Fälle auf, wo die Berufsgenossenschaft
allenfalls eine beginnende Silikose feststellen mochte, der Atemwegsschaden
selbst aber wäre durch eine schicksalhafte obstruktive Bronchialerkrankung
zu erklären.
Nachgerade bei jeder abgelehnten Silikose wurde also unsererseits
Antrag auf Anerkennung dann eben einer Berufskrankheit 4301/4302
(Obstruktives Asthma Bronchiale) gestellt.
Dabei konnte also einmal die Ablehnung einer Silikose dem Grunde
nach oder aber die Ablehnung einer Entschädigungspflicht
für die dem Grunde nach anerkannte Silikose vorausgegangen
sein.
Von letzterer Art fallen jährlich etwa 1.500 Fälle
im Schnitt der Jahre an.
Schwere Schäden für die Bergleute brachte die Änderung
der Begutachtungspraxis durch die sog. Moerser Konvention in den
70er Jahren einsetzend mit sich.
So wollte man offenbar gutachterlich und berufsgenossenschaftlich
nur noch dann eine rentenberechtigende MdE für die Verletztenrente
anerkennen, wenn eine Silikose der Klassifikation 3/3 feststellbar
ist.
In der Erfahrung und Erinnerung des Verfassers befinden sich
Fälle, die zuvor mit 70 % MdE als Staublunge bedacht
waren, nach der Moerser Konvention aber nunmehr nur noch wohlwollende
20 % MdE ausmachen sollten.
Berufsgenossenschaftlich ging damals eine Meldung durch die Medien,
daß die schweren Fälle an Silikose rückläufig
seien.
Tatsächlich aber war nur die Begutachtungspraxis geändert
worden, mit dem fatalen Ergebnis, daß die Rentenwerte um
50 % gekürzt werden konnten.
Die Auswirkungen der Moerser Konvention betreffen aber nicht
nur die damals erkrankten Bergleute, sondern auch jeden Neufall
einer Silikoseerkrankung, der auch nach der Pensionierung des
Bergmannes auftreten kann.
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Stichworte: Silikose (Quarzstaublunge), Silikotuberkulose, Asthmabronchiale,
Bergarbeiteremphysem, Lungenkrebs in Silikoseschwiele, Lungenkrebs
bei Silikose, Kehlkopfkrebs, Erkrankungen durch ionisierende Strahlen
(Wismut), asbesthaltige Staubmasken: Mesotheliom des Rippenfells,
Bauchfells
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