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Im Zusammenhang mit der Gruppe der Infektionskrankheiten ist
die Berufskrankheit Nr. 3104 zu nennen: "Tropenkrankheiten,
Fleckfieber". Im Merkblatt erwähnt finden sich die Amöbiasis,
die Brucellosen, die Cholera asiatica, die Lepra, Malaria, die
Pest, Beispiele für Infektionskrankheiten neben vielen anderen.
Bestimmte parasitäre Krankheiten sind etwa die Dracunculose
(Medinawurmkrankheit), Sandfloherkrankungen usw.. Zu den Tropenkrankheiten
zählen auch bestimmte Pilzkrankheiten, z.B. verschiedene
primäre Lungenmykosen sowie Tropengeschwüre. Unter dem
Stichwort Fleckfieber erwähnt das Merkblatt des BMA das Läuse-,
Zecken-, Milben- und murines Fleckfieber. Die Tropen werden geographisch
begrenzt als das Gebiet beiderseits des Äquators bis zu den
Wendekreisen, die Subtropen umfassen die Gebiete des thermischen
Übergangs von den Tropen zur gemäßigten Klimazone.
Keine Tropenkrankheiten sollen solche Erkrankungen sein, die überall
heimisch sind. Eine in Nigeria erwobene Hepatitis infectiosa wurde
seinerzeit vom BSG als Tropenkrankheit angesehen. Gelegentlich
wird das erhöhte Risiko in den Tropen gleichwohl negiert,
und zwar unter Hinweis darauf, daß in den internationalen
Hotels die Hygienestandards eingehalten wären. Dies erscheint
mehr als zweifelhaft, wenn man die Berichte und Erfahrungen von
Tropenreisenden zur Kenntnis nimmt. Die Bazillenruhr ist eine
Tropenkrankheit, selbst wenn diese gelegentlich auch in anderen
Zonen beobachtet wird. Durch Malaria, Amöbenruhr, Gelb-,
Rückfall- und Fleckfieber können auch Augenschäden
verursacht werden. Ob sich der beruflich Tropenreisende die Tropenerkrankung
während der Arbeitszeit oder nachts zuzieht, macht versicherungsrechtlich
keinen Unterschied.
Fall: Ein Tropenreisender wird nachts von der Anophelesstechmücke
gestochen und erkrankt nach einer Inkubationszeit von 11 bis
16 Tagen an Malaria. Die Berufsgenossenschaft ist entschädigungspflichtig.
Ob Erkrankungen am Ebola - Virus oder an AIDS Tropenkrankheiten
sein können, muß hier offen bleiben. Jedenfalls soll
die UNO dem Vernehmen nach die Wiederbevölkerung von Afrika
gedanklich prüfen, weil dort offenbar zunehmend die Bevölkerung
hinweggerafft wird. Allerdings können die genannten Erkrankungen
dann unter dem Stichwort Infektionskrankheit BK 3101 von Bedeutung
sein.
Tip: In dem Falle, daß Sie in den Tropen zu schwerem
gesundheitlichem Schaden gekommen sind, denken Sie daran, einen
Entschädigungsantrag bei der Berufsgenossenschaft zu stellen,
wenn Sie beruflich unterwegs waren.
Allerdings macht man sich keine Vorstellungen, wie viele entbehrliche
Anforderungen an den Beweis die Berufsgenossenschaften zu stellen
pflegen.
Zur Statistik:
Laut Arbeitssicherheitsbericht 1998 wurden 1997 692 Tropenkrankheits-
bzw. Fleckfieberfälle gemeldet. Die anerkannten neuen Rentenfälle
konnten Sie demgegenüber an den Fingern abzählen.
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