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Eine Demenz mit ausgeprägten Intelligenz- und Gedächtnisstörungen
findet sich als Schweregrad 4 bei der toxischen, durch organische
Lösungsmittel bedingten Enzephalopathie, siehe zur BK 1317.
D wie Dioxine
Zu den Dioxinen siehe die Berufskrankheitsnummer 1310, Erkrankungen
durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide. Die Dioxinunfälle
haben traurige Berühmtheit in der Weltöffentlichkeit
erlangt.
D wie Druckluftarbeiter
Siehe näher zu T wie Taucher und Senkkastenarbeiter bzw.
zu der entsprechenden Berufskrankheit 2201.
D wie Druckluftwerkzeuge
Erkrankungen durch Erschütterungen bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen
oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen sind in der
BK 2103 geregelt. Gefahrenquellen sind z.B. Arbeiten mit dem Preßlufthammer,
Preßluftmeißel, Preßluftbohrer, Preßluftstampfer
oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen, und zwar
im Bergbau, in Steinbrüchen, in Gußputzereien, in Kesselschmieden,
beim Schiffsbau und im Straßenbau. Besonders betroffen sind
das Ellenbogengelenk, das Schulter-Schlüsselbeingelenk sowie
das handgelenksnahe Ellenspeichengelenk. Erkrankungen bestimmter
Handwurzelknochen sind möglich. Im Handgelenk ist als Folge
einer Ernährungsstörung der sogenannte Mondbeintod möglich.
Am Kahnbein kann sich nach einer sogenannten Ermüdungsfraktur
eine Pseudarthrose bilden. Die Erkrankungen an den Gelenken und
am Mondbein sollen nach mindestens 2 Jahren Belastung auftreten,
während die Ermüdungsfraktur des Kahnbeins an eine Mindestarbeitsdauer
gebunden ist. Röntgenologisch können sich die Veränderungen
wie eine Arthrosis deformans darstellen. Eine besondere Bedeutung
kommt der Mondbeinmalazie zu. Der Mondbeintod soll nicht mehr
auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sein,
wenn seit der Aufgabe der gefährdenden Beschäftigung
mehr als 5 Jahre verstrichen sind. Es kann zu traumatischen Angioneurosen
kommen (Gefäßschäden an Händen und Unterarmen).
D wie Dunkelziffer
Unter der Dunkelziffer versteht man die Fälle von Arbeitsunfällen
oder Berufskrankheiten, die nicht bei der Berufsgenossenschaft
bekannt werden bzw. berufsgenossenschaftlich nicht weiter verfolgt
werden. Bei tödlichen Berufskrebserkrankungen dürfte
die Dunkelziffer sehr hoch sein. Daß in früheren Jahren
weniger Asbestmesotheliome oder weniger Asbestlungenkrebsfälle
oder so gut wie gar keine Fälle dieser Art entschädigt
wurden, lag offenbar in erster Linie an Versäumnissen in
der Erfassung und Meldung dieser Fälle und nicht daran, daß
Fälle dieser Art nicht vorgekommen sind. Als die Zahl der
Asbestmesotheliome noch an den Fingern pro Jahr abgezählt
werden konnte, die tatsächlich pro Jahr angemeldet wurde,
konnten die heutigen Zahlen ohne weiteres schon damals hochgerechnet
werden. Vielfach werden diese Art Fälle mit Magen-, Darmkrebs
oder anderem verwechselt. Entlegenere Fälle des Versicherungsschutzes
wie etwa Unfälle auf Familienheimfahrten teilen das gleiche
Schicksal einer hohen Dunkelziffer, etwa hinsichtlich der Gastarbeiter
jenseits der Grenzen. Erkrankt ein Gastarbeiter nach Rückkehr
in sein Heimatland an den Spätfolgen seiner beruflichen Asbestbelastung
in Deutschland, wird dieser Fall gleichwohl nicht durch nachgehende
Untersuchungen wie in Deutschland üblich nachgehalten. Zu
einer Anspruchsanmeldung kommt es dann vielfach nicht oder nur
nach dem Zufallsprinzip.
D wie Duschen
Unfallversicherungsschutz besteht beim Waschen oder Duschen auf
der Betriebsstätte im unmittelbaren zeitlichen Anschluß
an die Betriebstätigkeit, wenn die körperliche Reinigung
in Einrichtungen erfolgt, die der Unternehmer für Wasch-
und Badezwecke bestimmt hat. Wer sich auf der Betriebsstätte
duscht, weil er zuhause dazu keine Möglichkeit hat, soll
nicht unter Versicherungsschutz stehen. Im häuslichen Bereich
soll die Körperreinigung grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz
stehen.
Tip: Versicherungsschutz kann allerdings selbst im häuslichen
Bereich bestehen, wenn das Duschen auf der Betriebsstätte
nicht möglich war und es unabdingbar ist, den erheblichen
Betriebsschmutz abzuwaschen.
Hinweis: Selbst wenn das Duschen auf der Betriebsstätte
möglich gewesen wäre, dürfte die körperliche
Reinigung zuhause von ganz erheblichem Arbeitsschmutz in Zusammenhang
mit der Berufstätigkeit stehen.
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