Berufskrankheiten
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A wie halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide (Stichwort
auch Kampfstoff Schwefellost)
Es handelt sich um die Berufskrankheit Nr. 1311 der Liste. Unter
den halogenierten Alkylsulfiden ist der bis Kriegsende hergestellte
und in Versuchsstellen untersuchte Kampfstoff 2,2 Dichlordiäthylsulfid
(Schwefellost) von Bedeutung. Es ist weiter die Rede von als Fungizide
und Akarizide verwendeten halogenierten Aryl- und Alkylarylsulfiden.
Der erwähnte Kampfstoff wird auch heute noch gelegentlich
als Fundmunition aus vergrabenen oder versteckten Beständen
geborgen und vernichtet. Gefährdet sind in erster Linie Angehörige
von Munitionsbergungs- und -beseitigungstrupps. Der Kampfstoff
wird über die Haut und Schleimhäute resorbiert. Neben
den vielfältigen Auswirkungen einschließlich der Herabsetzung
der Infektionsresistenz kann durch 2.2 Dichlordiäthylsulfid
Krebs der Atemwege und des Magens erzeugt werden und auch offenbar
Karzinome der Harnblase.
A wie Erkrankungen durch Aluminium
Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium
und seine Verbindungen sind in der Berufskrankheitenliste unter
der Nr. 4106 erfaßt. Aluminium kommt nur in Form seiner
Verbindungen, wie Feldspat, Glimmer, Hornblende, deren Verwitterungsprodukte
wie Bauxit, Kaolin, Ton und als Oxyde, wie Korund oder Schmirgel,
in der Natur vor. Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lungen
werden bei Personen beobachtet, die Aluminiumpulver, vor allem
ungefetteten Aluminiumfeinstaub (sogenannten Pyroschliff) herstellen.
Insbesondere trifft die für das Feinstampfen, Sieben und
Mischen zu. Auch die Herstellung von Aluminiumpulver zur Schmelzzerstäubung,
das Ausschmelzen von Aluminiumoxid aus Bauxit sowie die Herstellung
von Aluminiumlegierungen können eine Gefahrenquelle sein.
Aluminium oder seine Verbindungen werden auch Staub, Rauch oder
Dampf über die Atemwege aufgenommen. Es bildet sich ein dichtes
zellarmes, kollagenfasriges Bindegewebe, das frühzeitig hyalin
degeneriert und die Tendenz einer hochgradigen Lungenschrumpfung
zeigt. Die schweren Lungenveränderungen führen frühzeitig
zu chronischer Bronchitis und Emphysem mit Einschränkung
der Atemfunktion sowie schließlich zum Cor pulmonale. Die
Exposition bzw. Latenzzeit kann zwischen 6 Monaten bis zu 15 Jahren
und mehr schwanken.
Zur Statistik:
Jährlich werden an die 35 Verdachtsfälle angezeigt.
Neu in Rente genommen werden jährlich an die 1 bis 3 Fälle.
A wie Amine (aromatische Amine)
Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen
der Harnwege durch aromatische Amine sind durch die Nr. 1301 unter
Versicherungsschutz gestellt. Wichtige hierher gehörende
chemische Verbindungen, die insbesondere Krebs oder andere Neubildungen
der Harnwege hervorrufen können, sind etwa Beta-Naphthylamin,
Benzidin, Xenylamin. Gefahrenquellen finden sich in der chemischen
Industrie, vor allem in Betrieben der Farbstoffsynthese oder auch
in bestimmten Laboratorien und anderem. Arbeiten mit dem fertigen
Farbstoff und den gebrauchsfertigen Farben soll ungefährlich
sein, falls nicht infolge Zersetzung oder Zerstörung aromatische
Amine, die die betreffenden Krankheiten verursachen können,
frei werden. Anilin und Alpha-Naphthylamin können im Einzelfall
wie auch sonstige Substanzen mit krebserzeugenden aromatischen
Aminen verunreinigt sein. Die Schadstoffe können durch die
Haut aber auch über die Atemwege aufgenommen werden. Es kommen
gutartige und bösartige Geschwülste vor und gegebenenfalls
die Umwandlung gutartiger Geschwülste in bösartige.
Die spezifischen Veränderungen finden sich bevorzugt im Blasengrund.
Hinweis: Es gibt Gutachter, die die Einwirkung der aromatischen
Amine beruflicher Art bagatellisieren und stattdessen auf die
Rauchgewohnheit des Betroffenen hinweisen.
Mitursächlichkeit der beruflichen Ursache reicht allerdings
voll aus. Möglicherweise besteht sogar ein synergistischer
Effekt im Sinne wechselseitiger Verstärkung der jeweiligen
Auswirkungen. Die Arbeitsanamnese ist von besonderer Wichtigkeit.
Feste zeitliche Sätze für die Dauer der Einwirkung gibt
es nicht. Die Inkubationszeit kann Jahrzehnte betragen. Schwierig
wird es bei Mehrfachtumoren, Karzinome der Lunge, aber auch des
Magens, die im Anschluß an einen Blasenkrebs entstehen.
Dabei kann es sich um Metastasen handeln, die dann nach der Nr.
1301 zu entschädigen sind, oder aber auch um Berufskrankheiten
nach neuer Erkenntnis im Einzelfall. Allein das Fehlen eines Blasenkarzinoms
gestattet also nicht die Ablehnung z.B. eines Lungenkarzinoms
als berufliche Erkrankung durch Einwirkung aromatischer Amine,
wie in der Fachliteratur festgehalten wird.
A wie Antrag auf Entschädigung
Sie können auch selbst formlos, schriftlich oder durch Vorstelligwerden,
Antrag auf Entschädigung und auf rechtsbehelfsfähigen
Bescheid hierzu stellen, und zwar sowohl beim Arbeitsunfall als
auch bei der Berufskrankheit. Insbesondere bei der Berufskrankheit
versucht Sie die Berufsgenossenschaft hinzuhalten. Bleiben Sie
unbeirrt. Die Berufsgenossenschaft muß das Verfahren durchführen,
auch wenn keine ärztliche BK-Anzeige vorliegt.
Tip: Der Hinweis auf eine Untätigkeitsklage tut
in einem solchen Fall seine Wirkung.
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