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Seien Sie vorsichtig mit dem Antrag auf Abfindung einer Verletztenrente.
Der Erfahrung nach handelt es sich dabei um ein Geschäft
für die Berufsgenossenschaft, also nicht für Sie. Kleine
Verletztenrenten unter 40 % werden nach dem Kapitalwert abgefunden.
Große Verletztenrenten ab 40 % MdE können bis zur Hälfte
für einen Zeitraum von 10 Jahren abgefunden werden. Als Abfindungssumme
wird das Neunfache das der Abfindung zugrundeliegenden Jahresbetrages
gezahlt.
Hinweis: Wenn sich aufgrund Ihrer herabgesetzten Lebenserwartung
die Abfindung rechnen könnte, will die Berufsgenossenschaft
wiederum nicht abfinden.
A wie Abrißbrüche der Wirbelfortsätze
Es handelt sich um die Berufskrankheit Nr. 2107.
Gefahrenquellen:
Abrißbrüche der Wirbelfortsätze kommen hauptsächlich
bei Schaufelarbeiten mit überhohen und überweiten Würfen
vor, sogenannte Schipperkrankheit. Auch während eines Arbeitsschwungs,
bei ungewöhnlichen oder selten ausgeführten Körperbewegungen,
z. B. beim Aufheben oder Ablegen einer Last, können Abrißbrüche
auftreten. Überwiegend werden die Dornfortsätze der
unteren Hals- und Brustwirbelsäule geschädigt. Diese
sind durch den kreuzenden Kraftverlauf der Rumpf- und Schultergürtelmuskulatur
einer besonders hohen Beanspruchung ausgesetzt.
Hinweis: Gewichtheber, Diskus-, Hammerwerfer, Ringer
sind im Hochleistungssport gefährdet, die bei berufsmäßiger
Ausübung insofern eine Berufskrankheit erleiden können.
Von Interesse sind insbesondere die sogenannten Übergangsleistungen.
Tip: Stellen Sie im gegebenen Fall nicht nur Antrag
auf Verletztenrente, sondern zugleich auch Antrag auf die sogenannten
Übergangsleistungen für die ersten fünf Jahre
ab Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit.
Ae wie Ärzte
Ärzte können ebenso wie das Arztpersonal dem beruflichen
Risiko einer Strahlenerkrankung, BK-Nr. 2402, einer Infektionskrankheit
wie Hepatitis, AIDS oder ähnlichem, BK Nr. 3101 ausgesetzt
sein oder sich etwa auch eine berufliche Hauterkrankung zuziehen.
Berichtet wird von Mitarbeiterinnen in der Anästhesie, die
mißgebildete Kinder zur Welt gebracht haben, offenbar nach
einer Einwirkung von Halothan. Zum Versicherungsschutz der Leibesfrucht
bzw. des Embryos siehe etwa im Eingang des Ratgebers.
Besonderer
Fall: Die OP-Handschuhe eines Krankenhausarztes wurden
seinerzeit mit Talkum eingestaubt, und zwar innen wegen der
besseren Griffigkeit. Jahre später erkrankt der Arzt an
einem tödlichen Asbestmesotheliom der Pleura. Es stellt
sich heraus, daß Talkum Asbestanteile enthalten kann.
Die Frage erhebt sich ebenfalls: Was wurde aus der Krankenschwester,
deren Aufgabe es war, im Vorraum des OP die Handschuhe mit Talkum
einzustauben? In jedem Fall sollte diese Krankenschwester von
Amts wegen in Nachuntersuchungskontrollen gehalten werden.
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