B. Versicherungsfälle: Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit |
5.3.6 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards, BK Nr. 4105 Beim Asbestmesotheliom handelt es sich um die offenbar schlimmste, weil äußerst schnell und sehr schmerzhaft verlaufend, Berufskrebserkrankung, die wir kennen. Man spricht von einem Signaltumor der beruflichen Asbesteinwirkung. Die berufliche Asbestexposition etwa einer Asbestmattennäherin braucht nur wenige Tage betragen zu haben und kann Jahrzehnte zurückliegen. Es hat sich der Begriff einer 30-Jahres-Regel für die Inkubationszeit eingebürgert. Diese Regel kann weit über -, aber auch um viele Jahre unterschritten werden. Eine feste Grenze für die Inkubationszeit existiert nicht. Die berufliche Expositionszeit in Deutschland kann möglicherweise auch wenige Jahre vor Auftreten des Mesothelioms liegen.
Nach dem Merkblatt des BMA ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit bei jedem Mesotheliom begründet. Es braucht keine zusätzliche Lungenfibrose oder Asbestfaserzahl im Gewebe nachgewiesen zu werden.
Leider läßt es die Berufsgenossenschaft damit nicht sein Bewenden haben. Berufsgenossenschaftlich wird mitunter noch der Nachweis verlangt, daß tatsächlich Moltofill verwendet wurde, und zwar in Form von Rechnungsbelegen. Der Überspannung der Beweisanforderungen in einem solchen Fall wird sozialgerichtlich kein Riegel vorgeschoben, vielmehr wird dieser Überspannung der Beweisanforderungen gerichtlich sogar noch das Wort geredet, die Gefährdung, die Jahrzehnte zurückliegt, müßte von der Witwe im Strengbeweis nachgewiesen werden, d. h. mit Sicherheit feststellbar sein. Die Wahrscheinlichkeit würde nicht genügen. Selbst die neue Beweisregel des § 9 III bzw. die dahingehende Vermutung des Zusammenhangs soll im dargestellten Moltofill-Fall gerichtlich nicht greifen. Je nachdem wird in einem solchen Fall schließlich ein Risikovergleich zwischen Witwe und Berufsgenossenschaft geschlossen, indem die Berufsgenossenschaft eine einmalige Zahlung leistet, statt ihre Entschädigungspflicht anzuerkennen. Grundsätzlich aber bleibt es eine Erfahrungstatsache, daß ein Asbestmesotheliom in aller Regel beruflich bzw. gewerblich verursacht ist. Der Einwand von möglichen anderen Ursachen durch die Berufsgenossenschaft erscheint als vorgeschoben. Der Verfasser hat noch keinen Fall eines Mesothelioms gesehen, in dem nicht in der Berufsvorgeschichte eine berufliche Asbestbelastung feststellbar war. Nur liegt eine solche Asbestbelastung gelegentlich sehr versteckt und die Berufsgenossenschaft macht sich auch nicht die Mühe, diese von Amts wegen zu ermitteln.
Gefährdete Berufsgruppen in Sachen des Asbestmesothelioms sind die Isolierer, die Dachdecker, die Bauarbeiter, aber auch sogar die Ärzte und nicht zuletzt die Bergleute.
Vergegenwärtigen Sie sich bitte die Asbestfaserwerte in einem Kubikmeter Atemluft, den Sie in einer Stunde umsetzen. Eine Milliarde Asbestfasern ist der Wert bei einem Kubikmeter Atemluft, wenn seinerzeit eine Asbestspritzisolierung stattfand. Deshalb sterben heute die Asbestwerker aus Asbestisolierfirmen nachgerade in ungeahntem Ausmaß dahin, und zwar an Asbestose oder an Asbestkrebs.
Wenn Sie diese Fälle hochrechnen, können Sie die Dunkelziffer der Fälle erahnen, die bisher noch nicht erfaßt sind. Beim Trennschleifen von Asbestzement gibt es für die Vergangenheit verschiedene Faserwerte, je nachdem, was zugrundegelegt wird. Bei Prüfstandbedingungen fanden sich 500 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter Atemluft. Dieser Wert wurde auf 100 bzw. 60 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter Atemluft heruntergesetzt, unter Hinweis darauf, daß die Messungen in der Praxis nicht den Prüfstandsbedingungen entsprechende Resultate ergeben würden. Näher dargelegt werden diese Dinge allerdings nicht in den berufsgenossenschaftlichen Mitteilungen. Es erscheint allerdings mehr als zweifelhaft, daß in Fällen dieser Art tatsächlich eine worst-case-Berechnung stattfindet, wie berufsgenossenschaftlich behauptet wird. Im übrigen werden nicht einmal alle Asbestfasern mitgezählt, sondern offenbar nur diejenigen, welche eine gewisse Größenordnung aufweisen. Beim Ausschütteln von asbestverstaubter Arbeitskleidung bzw. bei deren Bewegen können 40 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter Atemluft erreicht sein. Überraschend ist, daß im Bergbau zahlreiche Asbestmesotheliome aufgetreten sind. Über die Ursachen darf spekuliert werden. War es der Bremsabrieb durch asbesthaltige Bremsbeläge oder war es möglicherweise die sogenannte Streckeneinstaubung zum Brand- bzw. Explosionsschutz, sofern hier auch Asbest zum Einsatz kam? Auch Diplom-Ingenieure können an einem beruflichen Asbestmesotheliom erkranken.
Schlimmer noch scheint es im Einzelfall Familienangehörige treffen zu können. So erkrankte die Frau eines Asbestwerkers in den 80-iger Jahren an einem Mesotheliom, das vom Gutachter auf die häusliche Reinigung der Arbeitskleidung des Mannes in den Jahren 1950 bis 1959 zurückgeführt wurde. Der Sohn dieser Frau erkrankte ebenfalls an einem Asbestmesotheliom, das darauf zurückgeführt werden mußte, daß der Sohn seinen Vater im Alter von 12 Jahren häufig am Arbeitsplatz besucht hatte, ihm etwa das Essen brachte, beim Beladen des Lkw mit kleineren Asbestkissen mithalf usw.. Während der Vater an einer Asbestose verstorben war, erkrankten Ehefrau und Kind an dem ungleich schlimmeren Asbestmesotheliom.
Bevor weiterhin der Fall des an einem Asbestmesotheliom tödlich erkrankten Sohnes dieser Familie dem Bundessozialgericht etwa vorgelegt wurde, riet das Landessozialgericht in dem vom Verfasser betreuten Fall zu einem Risikovergleich. Die berufsgenossenschaftliche Einmalzahlung an die Witwe und die Tochter des Sohnes belief sich auf DM 350.000,--. Dies ist ein eindeutiger Beweis dafür, wie nahe hier der Fall an der Entschädigungspflicht durch die Berufsgenossenschaft liegt. Ansonsten hätte die Berufsgenossenschaft sicher nicht eine derartige Zahlung geleistet. Daß es sich nicht um einen einmaligen Fall handelt, sondern es weitere Fälle dieser Art gibt, belegen etwa statistische Erhebungen in Hamburg-Bergedorf, wo eine gehäufte Asbestmesotheliomzahl in der Umgebung einer Asbestfabrik festgestellt wurde. Asbestmesotheliome, die jenseits der Werktore auftreten, kennt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Es kann sich um Frisösen handeln, die Asbestwerkern die Haare gewaschen und geschnitten haben, Personal von Reinigungsbetrieben, natürlich auch Familienangehörige von Asbestwerkern und Kinder, die auf Asbestmüllkippen gespielt haben. Sogar letztere wurden zumindest wie ein Versicherter gefährdet, was im schlimmen Fall dieser Art eine Analogie zu § 539 II RVO Tätigkeit wie ein Versicherter nahe legen würde. Bei der Auslegung der gesetzlichen Vorschriften des Sozialrechts soll nämlich eine möglichst weitgehende Rechtsverwirklichung zugunsten der Betroffenen stattfinden, § 2 II SGB I. Statistik: Jährlich werden an die 800 Fälle von Asbestmesotheliomen
den Berufsgenossenschaften angezeigt. Mehr als 500 Fälle
werden jährlich neu berentet. In früheren Jahren waren
die Zahlen weitaus niedriger, was aber offenbar darauf zurückzuführen
war, daß ein entsprechender Erkenntnisstand nicht vorlag.
Selbst bei vorsichtigster Schätzung dürfte die Zahl
der jährlich auftretenden Asbestmesotheliomfälle auf
mindestens das Doppelte zu schätzen sein.
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