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Durchschnittlich kommt es in Deutschland...
...alle 18 Sekunden zu einem Arbeitsunfall
...alle 8 Minuten zu einem schweren Arbeitsunfall
...alle 2,5 Stunden zu einem tödlichen Arbeitsunfall!!!
1. Was ist ein Arbeitsunfall?
Nach der
bislang geltenden Reichsversicherungsordnung schien die Sache
vom Gesetzestext her gesehen einfach zu sein.
1.1
Unfall bei einer versicherten Tätigkeit, bisher
§ 548 RVO
Arbeitsunfall
nach § 548 Reichsversicherungsordnung war ein Unfall "bei
einer versicherten Tätigkeit".
Tip: Immer
dann, wenn ein Unfall bei der Arbeit auftritt, sollte man eine
Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft, etwa durch
den Anwalt, prüfen lassen.
Die Rechtsprechung
machte allerdings auch bislang zur Voraussetzung der Anerkennung
eines Arbeitsunfalls, daß dieser Unfall nicht nur bei der
Arbeit auftrat, sondern infolge der Arbeit, und in einem inneren
Zusammenhang mit dieser steht. Sogenannte Gelegenheitsursachen,
ein Angestellter erleidet am Arbeitsplatz beispielsweise einen
Schlaganfall, sollten damit ausgeklammert sein. Von daher galt
in den letzten Jahrzehnten als
Arbeitsunfall:
Eine von außen kommende, plötzliche, d.h. auf längstens
eine Arbeitsschicht begrenzte, körperlich schädigende
Einwirkung , die in einem inneren, wesentlichen, zumindest teilursächlichen
Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.
Hinweis: Daß
der Unfall auf der Betriebsstätte auftritt und während
der Arbeitszeit, sind Beweisindizien für den Versicherungsfall.
An der
Definition des Arbeitsunfalls hat sich der Sache nach nichts durch
das neue Sozialgesetzbuch VII (Buch der Unfallversicherung) geändert,
sodaß dieser Begriff auch weiterhin für uns Gültigkeit
hat. Abgesichert hat der Gesetzgeber nur neuerdings, daß
keiner auf die Idee kommt, Arbeitsunfall sei schon ein Unfall
bei der Arbeit, wofür früher der Gesetzestext
der Reichsversicherungsordnung sogar ausdrücklich sprach.
Fälle
- Arbeitunfall
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