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Abeitsunfall - Berufskrankheit - Wegeunfall
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1. Versicherte
Personen
1.1 Sind Sie
als Embryo versichert?
1.2 Wer ist ansonsten
versichert?
1.2.1 Der
Katalog der versicherten Personen nach § 2 I SGB VII
Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende)
Lernende
Personen bei Tauglichkeits- oder Überwachungsuntersuchungen
Behinderte in anerkannten Werkstätten für Behinderte
usw.
Personen in der Landwirtschaft:
Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und
mitarbeitende Ehegatten
Im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend
mitarbeitende Familienangehörige
Im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital-
oder Personenhandelsgesellschaft regelmäßig wie Unternehmer
selbständig tätige Personen
Ehrenamtlich tätige Personen in Unternehmen, die der Sicherung,
Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft dienen
Ehrenamtlich in den Berufsverbänden der Landwirtschaft
Tätige
Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister sowie mitarbeitende Ehegatten
Küstenschiffer und Küstenfischer sowie mitarbeitende
Ehegatten
Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen
Schüler
Studierende
Personen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege
Ehrenamtliche, in Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen
des
öffentlichen Rechts oder deren Verbände usw.
Personen bei der Unterstützung amtlicher Diensthandlungen
Zeugen
Personen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen
oder
im Zivilschutz
Hilfeleistende bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr
oder Not bzw.
Personen bei Rettungshandlungen
Blut- oder Organspender
Helfende bei Strafverfolgung oder Notwehr
Meldepflichtige auf Aufforderung der Bundesanstalt für
Arbeit
Stationäre Rehabilitanden einer Krankenkasse etc.
Berufliche Rehabilitanden
Rehabilitanden nach § 3 der Berufskrankheitenverordnung
Selbsthilfeleistende bei der Schaffung öffentlich geförderten
Wohnraums
Pflegepersonen
1.2.2 Personen,
die "wie ein Versicherter" tätig werden
Handreichung eines Passanten, der beim Errichten eines Baugerüstes
helfend eingreift
Zwölfjähriges Mädchen, das in der Landwirtschaft
aushilft
Ehefrau, die asbestverschmutzte Arbeitskleidung
des Ehemannes reinigt
Kind, das den Vater, Asbestwerker, an dessen Arbeitsplatz besucht
Ernte des Gemeindeobstes
1.2.3 Unfreie
Personen
1.2.4 Deutsche
im Ausland bei einer amtlichen Vertretung
1.2.5 Entwicklungshelfer
1.2.6 Unfallhilfeleistende
im Ausland
1.2.7 Familienangehörige
im Sinne des Absatzes 1 Nr. 5 b
1.2.8 Nach Satzung
pflichtversicherte Unternehmer
1.2.9 Nach Satzung
versicherte Besucher von Unternehmen
1.2.10 Verbot
der Satzungsversicherung für Haushaltsführende
1.2.11 Formalversicherte
Personen nach Treu und Glauben
2. Versicherungsfreiheit,
§ 4 SGB VII
Versicherungsfreiheit für Beamte
Versicherungsfreiheit für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Versicherungsfreiheit für Mitglieder von geistlichen Gemeinschaften
Versicherungsfreiheit für Fischerei- und Jagdgäste
Versicherungsfreiheit nicht gewerbsmäßiger landwirtschaftlicher
Unternehmer (Binnenfischereien, Imkereien usw.)
Versicherungsfreiheit der selbständigen Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte,
Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
Heilpraktiker und Apotheker
Versicherungsfreiheit der im Haushalt tätigen Ehegatten
und Verwandten des Haushaltsführenden
3. Freiwillige Versicherung
der Unternehmer und ihrer Ehegatten
4. Die Formalversicherung
nach Treu und Glauben
5. Die internationale
Aus- und Einstrahlung
5.1 Ausstrahlung, §
4 SGB IV
5.2 Einstrahlung, §
5 SGB IV
6. Die zentrale
Auslegungsvorschrift des § 2 II SGB I
1.
Was ist ein Arbeitsunfall?
1.1
Unfall "bei einer versicherten Tätigkeit", bisher
§ 548 RVO
1.2
Die neue Begriffsbestimmung durch § 8 I SGB VII "infolge
einer versicherten Tätigkeit"
1.3
Von außen kommende Einwirkung
1.4
Plötzliche, das heißt zeitlich begrenzte (auf längstens
eine Arbeitsschicht) Einwirkung
1.5
Körperschaden und Beschädigung von Hilfsmitteln wie
Prothesen
1.6
Der Zusammenhang im Sinne der Kausalität
1.7
Indiz "auf der Betriebstätte"
1.8
Indiz "während der Arbeitszeit"
1.9
Einwand der sogenannten Gelegenheitsursache (kein Rechtsbegriff,
sondern an sich unbeachtliche, weil hypothetische Reserveursache)
1.10
Die Mitursächlichkeit (ab welchem Grad der Mitursächlichkeit)
1.11
Die Wesentlichkeit der Mitursache
1.12
Neu: Die sogenannte "finale Handlungstendenz" im Widerstreit
zur gewohnheitsrechtlich anerkannten Kausalitätsnorm
1.13
Verbotswidriges Verhalten schließt Versicherungsschutz ausdrücklich
nicht aus
2. Was
ist ein Wegeunfall?
2.1 Der
Weg vom dritten Ort
2.2 Abgrenzung
Geschäftsreise und Berufskraftfahrt
2.3
Gemischte Wege bzw. gemischte Tätigkeiten
2.4
Beginn des Weges
2.5
Ende des Weges
2.6
Lösung, Unterbrechung
2.7
Anvertrauen von Kindern in fremde Obhut
2.8
Die Fahrgemeinschaft
2.9
Versicherungsschutz für Kinder, die fremder Obhut anvertraut
werden
2.10
Die Familienheimfahrt
2.11
Sonderfall der versicherten Tätigkeit: Verwahrung, Beförderung,
Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgerätes oder einer
Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung
3.
Arbeitsunfall "wie ein Versicherter" (versicherte Handreichungen)
3.1
Passant
3.2 Nachbarn
und Familienangehörige
3.3
Abernten des Gemeindeobstes
3.4
Stellungnahme
4.
Berufskrankheit "wie ein Versicherter"
Asbestkrebs der Ehefrau, welche die asbestverschmutzte Arbeitskleidung
ihres Ehemannes täglich zuhause gesäubert hat (Asbestmesotheliom)
Asbestkrebs des Kindes des Asbestwerkers, das seinen Vater als
Zwölfjähriger am Arbeitsplatz oft besucht hat
Asbestmesotheliome gehäuft in der Nachbarschaft von Asbestfabriken
5.
Was ist eine Berufskrankheit?
5.1
Versicherungsschutz für Kellner, Nichtraucher, der nach Rauchbelastung
am Arbeitsplatz und infolgedessen an Lungenkrebs erkrankt?
5.2
Mischsystem aus Berufskrankheitenliste und Öffnungsklausel
5.3
Einzelne Berufskrankheitsbilder der Liste, die immer wieder vorkommen.
5.3.1
Die beruflichen Wirbelsäulenerkrankungen, BK Nr. 2108, 2109,
2110
5.3.2
Die berufliche Lärmschwerhörigkeit, BK Nr. 2301
5.3.3
Die Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) und die Quarzstaublungenerkrankung
in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Silikotuberkulose),
BK Nr. 4101, 4102
5.3.4
Die berufliche Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch
Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura, BK Nr. 4103
5.3.5
Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung
(Asbestose), in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter
Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen
Asbestfaserstaubdosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Asbestfaserjahren,
BK Nr. 4104
5.3.6
Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells
oder des Perikards, BK Nr. 4105
5.3.7
Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der
Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen, BK Nr. 4107
5.3.8
Bösartige Neubildung der Atemwege und der Lungen durch Nickel
oder seine
Verbindungen, BK Nr. 4109
5.3.9
Bösartige Neubildungen der Atemwege und Lungen durch Kokereirohgase,
BK Nr. 4110
5.3.10
Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten
unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer
kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren, BK Nr.
4111
5.3.11
Exogen-allergische Alveolitis, BK Nr. 4201
5.3.12
Erkrankung der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-,
Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose), BK Nr. 4202
5.3.13
Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch
Stäube von Eichen- oder Buchenholz, BK Nr. 4203
5.3.14
Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung
(einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller
Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung,
die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich
waren oder sein können, BK Nr. 4301
5.3.15
Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte
obstruktive Atemwegserkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten
gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung
oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können, BK Nr. 4302
5.3.16
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen,
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die
für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben
der Krankheit ursächlich waren oder sein können, BK
Nr. 5101
5.4
Die Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall (Öffnungsklausel)
5.4.1
Die 50 % - Hürde
5.4.2
Lungenkrebs durch lungengängige Quarzstäube etwa der
Bergleute
5.4.3
Rückwirkender Ausschluß der Entschädigung von
Fällen aus der Vorzeit einer Erweiterung der Berufskrankheitenliste?
C. Sonderfälle
von A-Z
Erweiterung
der Berufskrankheitenliste?
A
Abfindung
Abrißbrüche
der Wirbelfortsätze
Ärzte
AIDS
Alkohol
- Verbotswidriges
Verhalten des Versicherten
- Wesentliche
Mitursächlichkeit einer beruflichen Ursache
- Der
Prima-facie- Beweis
- Stand
der Entschädigungspraxis zum Thema Alkohol, rechtlich
gesehen
- Beweislast
- Die
Wertung
- Fazit
/ Tip
halogenierte
Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide (Stichwort auch "Dioxine")
halogenierte
Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide (Stichwort auch Kampfstoff
Schwefellost)
Erkrankungen
durch Aluminium
Amine
(aromatische Amine)
Antrag
auf Entschädigung
Arbeitgeberhaftung
(§ 670 BGB analog)
Arbeitspapiere
Arbeitspause
Arsen
Asbest
Asbestwarzen
Atemstraße
(bzgl. Atemwegserkrankungen)
Augenzittern
der Bergleute
Auslegung
B
Bäckerasthma
Benzol
Berufssportler
Berufsunfähigkeitsrente
Beryllium
Betriebssport
Betriebsveranstaltung
Beweisgrad
Beweislast
und deren Verteilung
Blasenkrebs
Blaufärbung
Blei
Bronchialasthma
Butylphenol
(para-tertiär Butylphenol)
Bystander
(unbeteiligter Dritter kommt zu Schaden)
C
Cadmium
Chrom
D
Demenz
Dioxine
Druckluftarbeiter
Druckluftwerkzeuge
Dunkelziffer
Duschen
E
Einschlafen
Embryo
Enzephalopathie
Erwerbsunfähigkeitsrente
Essen
F
Familienheimfahrt
finale
Handlungstendenz
Fluor
Fünfzig-Prozent-Hürde
G
Garage
Gelegenheitsursache
gemischte
Tätigkeit
Geschäftsreise
Gewaltenteilung
Gleichbehandlung
nach Art. 3 GG
Grauer
Star
Gutachter
H
Halogenkohlenwasserstoffe
Hautkrebs
oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch
Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche
Stoffe, BK Nr. 5102
Hornhautschädigungen
des Auges durch Benzochinon
I
Infektionskrankheiten
Ingenieure
Insektenstich
Isocyanate
K
Kafka
Kampfstoff
Kellner,
der als Passivraucher an Lungenkrebs erkrankt
Kohlenmonoxid
Kündigung
L
Latenzzeit
Leber
Leberkrebs
Leberzirrhose
Lebzeitenleistungen
Leukämie
Lungenkrebs
M
Mangan
Massenkatastrophe
(größerer Chemieunfall, Asbest etc.)
Massenunfall
Medikamenteneinnahme
Meniskuserkrankung
Methylalkohol
Moltofill
(früher asbesthaltig)
Mondbeintod
Montagskrankheit
und Montagssterbefälle
N
Nachbar
Nerven
Nierenkrebs
Nitroglykol,
Nitroglyzerin
Nitroverbindungen
Notdurft
/ „Pinkelpause“
O
Obduktion
Obstpflücken
Osteomyelitis
(Knochenmarkseiterung)
P
Parkbanklähmung
Peniscarcinom
Pflegegeld
Phosphor
oder seine anorganischen Verbindungen
organische
Phosphorverbindungen
Pinkelpause
Plasmozytom
Polyneuropathie
Polyneuropathie
oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder
deren Gemische
Q
Quarzstaub
Quasiberufskrankheit
Quecksilber
R
Rechtsschutzversicherung
Rentenbeginn
Reserveursache
S
Salpetersäureester
Schädelbruch
Schipperkrankheit
Schlägerei
Schleimbeutel
Schluckstraße
Schwefelkohlenstoff
Schwefelwasserstoff
Schwerbehinderung
Erkrankungen
der Sehnenscheiden
Sekundenherztod
selbstgeschaffene
Gefahr
Selbstmord
„Spielerei“
an der Produktionsmaschine
Sterbegeld
Strahlenschäden
Strengbeweis
T
Tanken
Taucher
und Senkkastenarbeiter
Thallium
Erkrankungen
der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomasphosphat)
von
Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten
Trinken
Tropenkrankheiten,
Fleckfieber
U
Überfall
Übergangsleistungen
nach § 3 Berufskrankheitenverordnung
Umweg
Unternehmer
Ursachenzusammenhang
V
Vanadium
verbotswidriges
Verhalten
Verbrauchergeldparität
(Umrechnung von Pflegegeldleistungen ins Ausland)
Vergewaltigung
Verjährung
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
der Berufsgenossenschaft
Versorgungsehe
vibrationsbedingte
Durchblutungsstörung an den Händen
W
Warnhinweis
Weißfleckung
der Haut
Wespenstich
Working
Level Month (WLM)
Wurmkrankheit
der Bergleute
Z
erhöhte
Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit
Erkrankung
der Zähne durch Säuren
Zeitung
Zigaretten
Zuckerbäckerkaries
Zufallsdatum
beim Rentenbeginn
Zusammentreffen
von Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsleistungen
Rentenversicherungsleistungen
D.
Die Leistungen der Berufsgenossenschaft
1. Die Sachleistungen
2. Die
Berufshilfe
3.
Die Geldleistungen
3.1 Das Verletztengeld
3.2
Das Übergangsgeld
3.3
Die Verletztenrente
3.4
Die vorläufige Rente und die Dauerrente
3.5
Der Beginn der MdE
3.6
Die Bestimmung der Rente nach dem Jahresarbeitsverdienst
3.7
Der Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
3.8
Der Vergleichsjahresarbeitsverdienst
3.9
Unfall während der Ausbildung
3.10
Die Pflege, das Pflegegeld
3.11
Die Leistungen bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:
Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Waisenrente), Beihilfe,
Sterbegeld usw.
E. Die
Abfindungen
F. Wie
und wo melde ich meinen Arbeitsunfall, meine Berufskrankheit an?
G.
Das Feststellungsverfahren der Berufsgenossenschaft bis zum Bescheid
1. Amtsermittlungsprinzip
2.
Die Unfalluntersuchung
3.
Die Vernehmung von Zeugen
4.
Die Auswahl des Gutachters
5.
Die Ablehnung des Gutachters
6.
Die Ablehnung des Beamten .
7.
Der Rentenbescheid, der Ablehnungsbescheid, der Änderungsbescheid,
die Rentenentziehung usw.
8.
Die Rechtsbehelfsbelehrung
H.
Das Widerspruchsverfahren bei der Berufsgenossenschaft
I.
Der Sozialgerichtsprozeß (Klage, Berufung, etc.)
1.
Ist das Gerichtsverfahren kostenfrei?
2.
Muß das Gericht von Amts wegen die Tatsachen ermitteln?
3.
Muß das Gericht von Amts wegen ein Gutachten einholen?
4.
Welche Gutachter zieht das Gericht heran?
5.
Der Gutachter Ihres Vertrauens nach § 109 SGG
6.
Kann das Gericht einen BG-Gutachter hören?
7.
Wann kann ein Gutachter abgelehnt werden?
8.
Kann ein Richter abgelehnt werden?
9.
Darf der Richter gegen Sie Mutwillenskosten verhängen?
10. Der Beweisbeschluß
10.1 Darf das Gericht
eine Gleichwertigkeit der beruflichen Ursache im Beweisbeschluß
zur Voraussetzung machen?
10.2 Genügen auch
30 %-ige Ursachen beruflicher Art?
10.3 Darf das Gericht im
Todesfall eine Lebzeitenverkürzung um 1 Jahr zur absoluten
Entschädigungsvoraussetzung machen?
10.4 Kann das Gericht den
Strengbeweis fordern bei der Frage, ob ein Schaden entstanden
ist und wie hoch sich der Schaden beläuft?
11. Der gerichtliche
Verfahrensvergleich mit der Behörde
12. Wann empfiehlt
sich für Sie ein Prozeßvergleich in der Sache selbst?
13.
Die einzelnen Schritte im Sozialgerichtsprozeß
13.1
Wie und wo erhebe ich Klage?
13.2 In
welcher Frist erhebe ich Klage?
13.3 Muß
die Klage begründet werden?
13.4 Wie
und wo lege ich Berufung ein?
13.5 In
welcher Frist ist die Berufung einzulegen?
13.6 Wie
begründe ich die Berufung?
13.7 Die
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
13.8 Der
kurze Revisionsprozeß
13.8.1
Wie und wo lege ich Revision ein?
13.8.2
In welcher Frist lege ich Revision ein?
13.8.3
Gegenstand der Revision
13.8.4
Die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
J.
Können Sie Verfassungsbeschwerde einlegen?
1.
In welcher Frist ist Verfassungsbeschwerde einzulegen?
2.
Merkblätter des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde
.
K. Kann
nach verlorenem Prozeß bei der Berufsgenossenschaft ein
Überprüfungs-antrag gestellt werden? Das Überprüfungsverfahren
nach § 44 SGB X
L.
Hat der Unternehmer das Recht, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls
oder einer Berufskrankheit zu betreiben?
M. Der Haftungsausschluß zugunsten des Unternehmers
N.
Die hilfsweise Arbeitgeberhaftung
O.
Hat der Sozialhilfeträger bzw. das Sozialamt das Recht, die
Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu
betreiben?
Anhang
Knochentaxe
Liste der Berufskrankheiten
Berufskrankheitenverordnung
Muster von Entschädigungsantrag
Widerspruch
Klage
Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
Die nachfolgenden Ausführungen und Hinweise können
nicht für den konkreten Einzelfall eines Betroffenen bzw.
Rechtsuchenden gelten, weil ein solcher Fall jeweils im Einzelnen
und gesondert mit dem Verfasser zu besprechen wäre.
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
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Die
wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung
des Berufes als Rechtsanwalt finden Sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung,
der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung sowie der Berufsordnung
für Rechtsanwälte.
Berufsrechtliche Regelungen: - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) - Fachanwaltsordnung (FAO) - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) - Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http:// www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: Inhaltlich Verantwortlicher: Rolf Battenstein www.arbeitsunfall.de Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Angabe gemäß Anbieterkennzeichnung
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Datum: 03.04.2008
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